Infomaterial - Mädchenzuflucht in Dresden
Für Mädchen*:
Wenn du dich in Not befindest, Angst hast, bedroht wirst, gegen deinen Willen angefasst wirst, einfach nur weg musst oder ein Mädchen* kennst, das Hilfe benötigt.
Für Eltern:
Ihre Tochter wurde in der Anonymen Zuflucht in Obhut genommen § 42 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz oder Sie interessiert unsere Arbeit.
Beschwerdemanagement
Sollte es von Ihrer Seite Grund zur Unzufriedenheit geben, bitten wir Sie den Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir hoffen das Problem in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen lösen zu können.
Sollte es in diesem Gespräch keine ausreichende Klärung geben, bieten wir Ihnen im nächsten Schritt ein gemeinsames Gespräch mit unserer Geschäftsführerin und/oder unserer Fachberatung an.
Wenn dieses Gespräch zu keiner befriedigenden Lösung kommt, wäre ein gemeinsames Gespräch mit einer Mitarbeiter*in Ihres Jugendamtes möglich. Hierbei kann sowohl die zuständige Mitarbeiter*in als auch die Leitung einbezogen werden.
Für Lehrer*innen:
Ihre Schüler*in befindet sich in der Anonymen Zuflucht Dresden oder Sie interessiert unsere Arbeit.
Für Ämter:
Eine Information für Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, von Behörden, der Krankenhäuser, der Agentur für Arbeit und der Gerichte.