Kooperation
Hilfen zur Erziehung
- notwendig ist ein vom Stadtteilsozialdienst (SSD) genehmigter Antrag auf "Hilfe zur Erziehung"
- Hilfeform und Betreuungsumfang werden im gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan beschrieben
- Fachkräfte für "Hilfen zur Erziehung" sind im Hort integriert und vor Ort
Sozialpädagogische Familienhilfe
- intensive Betreuung und Begleitung von Familien
- Unterstützung bei Bewältigung von Alltagsproblemen
- Unterstützung bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen
- Hilfe bei Lösung von Konflikten und Krisen
- Begleitung von Familien mit ihren Kindern in schwierigen sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Situationen
- Verbesserung der Beziehungen innerhalb der Familie durch begleiteten Umgang
- Hilfestellung bei Fragen der Erziehung
- Hilfestellung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
- Hilfe zur Selbsthilfe
Sozial- und Heilpädagogische Tagesgruppe
- zusätzliches Beziehungsangebot während der Hortbetreuung und darüber hinaus
- Unterstützung bei Bewältigung von Alltagsproblemen
- Nachmittagsgestaltung mit verstärkter Elternarbeit (z.B. regelmäßige Hausbesuche)
- Hilfe bei Lösung von Konflikten und Krisen
- Hilfestellung bei Fragen der Erziehung
- Herstellung von 1:1 oder Kleingruppenzusammenhängen
- Betreuung auch außerhalb der Hortzusammenhänge
Hauswirtschaftshilfe - Hilfe zur Selbsthilfe
- zusätzliches Modul zum §30; 31; 34
- Saubermachen, Aufräumen, Struktur schaffen
- Übersicht schaffen
- Wochenstunden oder Poolhilfe möglich
- Schaffung hygienischer Standarts
- Herstellung gefährdungsfreier Wohnumfelder
- praxisorientiertes Handeln
- intensive Unterstützung zur sozialen Integration
- intensive Unterstützung zur eigenverantwortlichen Lebensführung
- Begleitung bei der Verselbstständigung junger Menschen
- Hilfestellung in Fragen der Ausbildung
- Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen